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专利摘要:
公开号:WO1989003275A1 申请号:PCT/EP1988/000851 申请日:1988-09-17 公开日:1989-04-20 发明作者:Heinz Schmidt 申请人:Expert Maschinenbau Gmbh; IPC主号:B07C5-00
专利说明:
[0001] Vorrichtung zur Vereinzelung und Verteilung von mit einem Kopf versehenen bolzeπförmigen Werkstücken [0002] Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Vereinzelung von von einem zunächst ungeordneten Vorrat über eine Zulauf-Förderrutsche aufeinanderfolgend ausgerichtet zugeführten Kopfbolzen, wie Schrauben, Nieten o.dgl. und zur Verteilung in den Einlaß von mehreren nachgeschalteten pneumatischen Förderlinien, in denen die Kopfbolzen, einzeln zum vorgesehenen Einsatzort, z.B. in die Aufnahme zugeordneter Montagewerkzeuge überführt werden, wobei die Kopfbolzen aus der Förderrutsche einzeln mit nach oben weisendem Kopf in einen Einlaufschlitz eintreten und dann mittels eines quer zur Eintrittsrichtung verfahrbaren Schlittens in einem Verteilerschlitz zu senkrechten Abwurfschächten verfahren werden, denen die pneumatischen Förderlinien nachgeschaltet sind, und die Abwurfschächte durch einen sie quer durchsetzenden und in Ausrichtung mit den Abwurfschächten mit jeweils einer Querbohrung versehenen, über einen vorgegebenen Winkelbereich verdrehbaren zylindrischen Verschlußkörper wahlweise für den Durchtritt von Kopfbolzen geöffnet und geschlossen werden können, und zur Betätigung des Verschlußkörpers an dessen einem Ende ein Hebel drehfest angeordnet ist, an dessen freiem Hebelende die Kolbenstange einer druckmittelbetätigbaren Kolben-Zylinder-Einheit angeschlossen ist. [0003] Bei der Serienfertigung von komplexen technischen Produkten stellt sich häufig die Aufgabe der automatisierten Montage von bolzenförmigen Werkstücken, z.B. Schrauben, Nieten o.dgl. Zu diesem Zweck sind entsprechend komplexe Vorrichtungen entwickelt worden, mit denen z.B. Schrauben aus einem ungeordneten Vorrat entnommen, sortiert und [0004] - gegebenenfalls nach Prüfung auf korrekte Größe - lagerichtig zu den am Montageort vorgesehenen Schraubwerkzeugen gefördert werden (DE-OS 32 26 006). "Lagerichtig" bedeutet in diesem Zusammenhang, daß die Kopfbolzen so in die Aufnahme des Montagewerkzeugs gelangen, daß sie von diesem sogleich, d.h. ohne Umgreifen, montiert werden können. Da bei den bei der automatischen Serienfabrikation verwendeten Schraubwerkzeugen die Schrauben von hinten in die Werkzeugaufnahme geführt werden, bedeutet dies, daß Schrauben mit dem freien Ende des Gewindeschafts voran zugeführt werden müssen. Andererseits sind aber auch Einsatzfälle gegeben, in welchen "lagerichtig" eine Förderung der Kopfbolzen mit vorn liegendem Kopf erfordert. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn Schrauben nicht von rückwärts durch die Aufnahme des Schraubwerkzeugs hindurch zugeführt, sondern von vorn in die Aufnahme eingeführt werden müssen. Ein anderer Einsatzfall ist dann gegeben, wenn es sich bei den Kopfbolzen um sogenannte Anschweißschrauben oder -bolzen handelt, die mit der freien Stirnfläche des Kopfs auf einen metallischen Untergrund aufgedrückt und dann durch Zufuhr eines Schweißstroms in einem Widerstands-Schweißverfahren mit dem Untergrund verbunden werden sollen. Für den letztgenannten Fall sind von Industrierobotern geführte automatische Schweißvorrichtungen entwickelt worden, welche in sehr kurzer Taktzeit Anschweißschrauben an die vorgesehene Montagestelle führen und dort verschweißen können. Für die Vereinzelung von Kopfbolzen und ihre Überführung in die nachgeschalteten pneumatischen Förderlinien mit dem freien Ende des Gewindeschafts voraus ist eine Vorrichtung der eingangs erwähnten Art bekannt (DE-GM 84 38 067), welche sich durchaus bewährt hat und in der Praxis auch noch so weiter ausgebildet wurde, daß eine Übergabe an mehr als die ursprünglich vorgesehenen zwei nachgeschalteten pneumatischen Förderlinien möglich ist. Auch für den Einsatzfall, daß die vereinzelten Kopfbolzen mit dem Kopf voran zu den verschiedenen Montageorten gefördert werden müssen, ist von der Anmelderin eine (nicht vorveröffentlichte) Vorrichtung entwickelt worden (Patentanmeldung P 36 40 030.0), bei welcher die vereinzelten Kopfbolzen mit von der Unterseite zugeführter Druckluft nach oben - und somit mit dem Kopf voraus - in die nachgeschalteten pneumatischen Förderlinien geschossen werden. Schließlich ist von der Anmelderin auch noch eine - ebenfalls nicht vorveröffentlichte - Vorrich tung entwickelt worden (Patentanmeldung P 37 30 577.8), welche wahlweise für die Überführung der vereinzelten Kopfbolzen mit dem freien Ende des Bolzenschaftes bzw. dem Kopf voraus verwendbar ist. [0005] Bei den bekannten Vorrichtungen ist die Anzahl der mit den Kopfbolzen zu beschickenden Arbeitsstationen festgelegt. An Montagelinien, an denen komplexe technische Produkte montiert werden, z.B. an den Montagestraßen in der Karosseriefertigung der Automobilindustrie, werden deshalb an beidseitig des eigentlichen Montagepfads angeordneten Montagevorrichtungen eine Vielzahl von in Montagerichtung aufeinanderfolgend angeordneten Vereinzelungs- und Verteilvorrichtungen der entsprechenden Arbeitsstationen zugeordnet. Nun tritt bei solchen Montagelinien das Problem auf, daß von Zeit zu Zeit unterschiedliche Werkstücke montiert werden müssen, beispielsweise anstelle von bisher montierten rechten Türen für einen Pkw nunmehr eine Serie von linken Türen oder anstelle der Rohbaukarosserie eines bestimmten PKW-Modells soll nunmehr die Rohbau-Karosserie des entsprechenden Kombi-Modells montiert werden. Das bedeutet in der Regel auch, daß sich das Erfordernis der Zufuhr von Kopfbolzen zu einzelnen Arbeitsstationen in dem Sinne ändert, daß einzelne bisher erforderliche Arbeitsstationen stillgesetzt und andere bisher nicht im Einsatz befindliche Arbeitsstationen zur Funktion gebracht werden müssen. Dementsprechend muß auch die Zufuhr von Kopfbolzen zu den Arbeitsstationen entsprechend geändert werden. Die hierfür erforderliche differenzierte Verteilung von Kopfbolzen auf die den Vorrichtungen nachgeschalteten pneumatischen Förderlinien ist bei den vorstehend erwähnten Vorrichtungen aber nicht möglich, d.h. diese verteilen in jedem Falle die Kopfbolzen in eine ihrer Auslegung entsprechende Anzahl von pneumatischen Förderlinien, so daß also bei der Umstellung der Produktion die Kopfbolzen auch weiterhin einer dann stillgesetzten Arbeitsstation zugeführt würden. Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, die bekannten Vorrichtungen zur Vereinzelung und Verteilung von Kopfbolzen so weiterzubilden, daß es möglich ist, mit ihnen nicht nur die konstruktiv vorgegebene Höchstzahl der Arbeitsstationen mit Kopfbolzen zu beschicken, sondern daß sie auch so gesteuert werden, daß - erforderlichenfalls - Kopfbolzen nur zu einem Teil der nachgeschalteten Arbeitsstationen gefördert werden. [0006] Ausgehend von einer Vorrichtung der eingangs erwähnten Art wird diese Aufgabe erfindungsgemäß gelöst durch einen neben dem Einlaufschlitz querverschieblich in der Vereinzelungs-Vorrichtung gelagerten, durch eine von der Steuerung der Vorrichtung vorwählbar wahlweise ansteuerbare Betätigungseinheit mit seinem freien Ende in den Einlaufschlitz einschieb- und aus ihm zurückbaren Querschieber. Sobald der Querschieber in den Einlaufschlitz vorgeschoben ist, klemmt er den Schaft des mit ihm ausgerichteten Kopfbolzens an der gegenüberliegenden Wand des Einlaufschlitzes fest und der Nachschub von Kopfbolzen in die Vereinzelungsvorrichtung wird gestoppt, die dann also sozusagen leer weiterläuft. Um einzelne stillgesetzte Arbeitsstationen von der Beschickung mit Kopfbolzen freizustellen, wird der Querschieber also jeweils so betätigt, daß jeweils gerade der Kopfbolzen im Einlaufschlitz durch den Querschieber festgeklemmt wird, welcher eigentlich dieser Arbeitsstatiσn zusortiert würde. Die Vereinzelungsvorrichtung führt dann einen Vereinzelungsschritt für diese Arbeitsstation ohne Kopfbolzen durch, worauf der Querschieber wieder zurückgezogen wird und der bisher im Einlaufschlitz festgeklemmte Kopfbolzen der nächstfolgenden Arbeitsstation zugeteilt wird. [0007] Da die Funktionen der hier in Frage stehenden Vereinzelungs- und Verteilvorrichtungen in der Regel hydraulisch oder pneumatisch ausgelöst werden, ist in zweckmäßiger Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, daß auch die Betätigungseinheit für den Querschieber eine druckmittel beaufschlagbare doppelt wirkende Kolben-Zylinder-Einheit ist, und zwar vorzugsweise eine durch ein elektromagnetisches Schaltventil, gesteuert mit Druckluft beaufschlagbare pneumatische Kolben-Zylinder-Einheit. [0008] Über seine Funktion als den Eintritt von Kopfbolzen aus dem Einlaufschlitz in die Vorrichtung wahlweise unterbrechendes Sperr- oder Riegelelement hinaus kann dem Querschieber noch eine Zusatzfunktion übertragen werden, nämlich die Funktion der Prüfung der Kopfbolzen auf korrekten Schaftdurchmesser und innerhalb des zugegebenen. Toleranzbereichs zugelassener Länge des Bolzenschafts. Dies wird in erfindungsgemäßer Weiterbildung dadurch erreicht, daß die innerhalb des Einlaufschlitzes am Schaft jeweils eines Kopfbolzens andrückbare vordere Stirnkante am freien Ende des Querschiebers drei in ihrer Höhe und in Bewegungsrichtung des Querschiebers stufenförmig zueinander versetzte senkrechte Stirnkantenabschnitte aufweist, von denen der mittlere Stirnkantenabschnitt in seiner Lage in Querschieber-Bewegungsrichtung und in seiner Höhenerstreckung so bemessen ist, daß er bei korrektem Durchmesser und bei einem innerhalb der zulässigen Längenabmessung liegenden Längenmaß des Bolzenschafts an diesem zur Anlage kommt, während der untere Stirnkantenabschnitt demgegenüber etwas in Richtung zum Kopfbolzen vorsteht und der oberste Stirnkantenabschnitt zurücktritt. Es ist somit also möglich, durch Abtastung der genauen Lage des Querschiebers beim Festklemmen eines Kopfbolzens im Einlaufschacht festzustellen, ob der Schaft dieses Kopfbolzens innerhalb des zulässigen Durchmesser- und Längenbereichs liegt. [0009] Um die Abtastung der Lage des Querschiebers in der Klemmstellung möglichst exakt durchzuführen, ist die Ausgestaltung in vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung so getroffen, daß der Querschieber bei der Verschiebung in [0010] Richtung in den Einlaufschlitz hinein am freien Ende eines Hebelarms eines um eine rechtwinklig zur Querschieber-Bewegungsrichtung verlaufenden Achse verschwenkbar angelenkten zweiarmigen Hebels angekoppelt ist, daß im Bereich des Endes des anderen Hebelarms ein Meßfühler in solcher Lage angeordnet ist, daß das freie Ende des Hebelarms bei Anlage der. Stirnkante des Querschiebers an einem Sollabmessungen aufweisenden Bolzenschaft dem Meßfühler gegenübersteht, und daß 'der mit dem Querschieber koppelbare Hebelarm kürzer als der dem Meßfühler zugeordnete Hebelarm ist. Durch die Zwischenschaltung eines zweiarmigen Hebels zwischen den QuerSchieber und den Meßfühler wird die Querschieber-Bewegung in einen den unterschiedlichen wirksamen Hebellängen der einzelnen Hebelarme entsprechend vergrößerten Meßausschlag des dem Meßfühler zugeordneten Hebelarms umgesetzt. D.h. bereits geringe Abweichungen der Durchmesser der BolzenSchäfte vom Solldurchmesser führen zu einem entsprechend größeren Ausschlag des dem Meßfühler zugeordneten Heblarms, wodurch der betreffende Kopfbolzen als fehlerhaft gemeldet wird, weil das Ende dieses Hebelarms bei Anlage des Querschiebers am Kopfbolzen zum Meßfühler versetzt ist. [0011] Der Meßfühler ist zweckmäßig ein die Ausrichtung mit dem freien Ende des längeren Hebelarms berührungsfrei abtastender Meßfühler. [0012] Vereinzelungs- und Verteilvorrichtugnen der hier in Frage stehenden Art haben sich - in der erläuterten älteren Ausgestaltung - als durchaus zuverlässig erwiesen, solange der Kopf der zu vereinzelnden und zu verteilenden Kopfbolzen den Schaftdurchmesser radial deutlich überragt. Gewisse Schwierigkeiten wurden jedoch dann beobachtet, wenn der Durchmesser des Kopfs der Kopfbolzen im Vergleich zum Durchmesser des Bolzenschafts nur geringfügig größer war, d.h. der Kopf in Radialrichtung nur geringfügig über den Schaftdurchmesser vorsteht. In solchen Fällen konnte es vorkommen, daß es beim übertritt der Kopfbolzen aus dem [0013] Einlaufschlitz in die Aufnahme eines nachgeschalteten, die Bolzen im Verteilerschlitz quer verschiebenden Verteiler Schlittens zu Schwierigkeiten in dem Sinne kam, daß der Kopf nicht mit Sicherheit untergriffen und der betreffende Bolzen dann in einen nicht zugeordneten Abwurfschacht abgeworfen wurde oder sogar zu Verklemmungen Anlaß gab. Konkret wurden solche Schwierigkeiten bei der Vereinzelung und Verteilung von Anschweißschrauben bzw. -bolzen beobachtet, bei denen der Radius des Bolzenkopfs den (maximalen) Radius des Bolzenschafts um nur etwa 0,5 mm übersteigt. [0014] Die Schwierigkeiten konnten jedoch durch eine Weiterbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung überwunden werden, welche sich dadurch auszeichnet, daß an dem quer verfahrbaren Schlitten im Abstand zweier benachbarter Abwurfschächte zwei langgestreckte flache Halteschieber parallel zum und in der Höhe des Einlaufschlitzes längsverschieblich gelagert sind, daß in dem zum Einlaufschlitz weisenden Ende der Halteschieber jeweils ein einlaufschlitzseitig offen mündender, in seiner Breite der Breite des Einlaufschlitzes entsprechender Längsschlitz vorgesehen ist, und daß in einer im einlaufschlitzabgewandten Endbereich der Halteschieber gestellfest angeordneten Platte ein als Kulissennut wirkender Steuerschlitz vorgesehen ist, in welchen je ein von jedem Halteschieber vorstehender Bolzen eingreift, wobei der Steuerschlitz so verläuft, daß er das mit dem Längsschlitz versehene Ende des jeweils gerade mit dem EinlaufsChlitz ausgerichteten Halteschiebers über den Verteilerschlitz bis in ausgerichtete Anlage an die Mündung des EinlaufSchlitzes vorschiebt, den Halteschieber bei einer Querverschiebung des verfahrbaren Schlittens jedoch kontinuierlich zurückzieht. Der Einlaufschlitz wird also durch den im zugewandten Ende des Halteschiebers vorgesehenen und beim Einlauf des Kopfbolzens in die Vorrichtung unmittelbar anschließenden Schlitz über den querverlaufenden Verteilerschlitz verlängert, wodurch ein vorzeitiger Abwurf des Kopfbolzens ausgeschlossen ist. Bei der anschließenden Querbewegung des Verteilerschlittens wird der jeweilige Halteschieber dann aber entsprechend der Charak teristik des Steuerschlitzes zurückgezogen und gibt den betreffenden Kopfbσlzen bei Erreichen des vorgesehenen Abwurfschachts frei. Die beobachteten Schwierigkeiten bei den speziell in Frage stehenden Kopfbolzen werden dadurch vollständig ausgeräumt. [0015] Um einen Verschleiß der in den Steuerschlitz eingreifenden Bolzen bzw. des zugeordneten Steuerschlitz durch schleifende Anlage des Bolzens an der Wandung des Steuerschlitzes möglichst weitgehend zu verringern, ist in zweckmäßiger [0016] Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, daß der jeweils von den Halteschiebern in den Steuerschlitz eingreifende Bolzen einen Durchmesser aufweist, welcher kleiner als die Breite des Steuerschlitzes ist, und daß auf den Bolzen jeweils eine das Spiel zwischen dem Bolzenumfang und der Schlitzwandung überbrückende Hülse drehbar gelagert ist. Die Hülse rollt dann an der Wandung des Steuerschlitzes entlang und verhindert so den sonst durch Gleitreibung verursachten Verschleiß. [0017] Die Erfindung ist in der folgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels in Verbindung mit der Zeichnung näher erläutert, und zwar zeigt: [0018] Fig. 1 eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße [0019] Vorrichtung, gesehen in Richtung des Pfeils [0020] 1 in Figur 2; [0021] Fig. 2 eine teilweise aufgebrochene Ansicht der Vorrichtung, gesehen in Richtung des Pfeils [0022] 2 in Figur 1; [0023] Fig. 3 eine Schnittansieht entlang der Linie 3-3 in Figur 2; Fig. 4 eine Draufsicht auf einen in Figur 1 nur strichpunktiert angedeuteten Querschieber nebst zugehöriger Betätigungsvorrichtung; [0024] Fig. 5 eine Seitenansicht, gesehen in Richtung des [0025] Pfeils 5 in Figur 4; und [0026] Fig. 6 eine Draufsicht auf eine gestellfest auf der Vorrichtung angeordnete, mit einem Steuerschlitz zur Steuerung der Verschiebung von zwei Halteschiebern versehene Platte, gesehen in Richtung des Pfeils 6 in Figur 3. [0027] Die in den Zeichnungsfiguren 1 bis 3 gezeigte, in ihrer Gesamtheit mit 10 bezeichnete Vereinzelungs- und Verteilvorrichtung weist einen aus einem metallischen Körper hergestellten ersten Schlitten 12 auf, welcher in einem Gestell 14 zwischen zwei Positionen horizontal verschiebbar angeordnet ist. Das Gestell wird von zwei äußeren Flachprofilen 16, 16' gebildet, die an ihren oberen und unteren Enden durch mit den Profilen 16, 16' verschraubte weitere Flachprofile 18, 20 rahmenartig geschlossen sind. Zwischen den Profilen 16, 16' sind zwei parallel zueinander verlaufende, horizontale Führungsstangen 22, 22' gehaltert, auf denen der Schlitten 12 mittels einer pneumatischen KolbenZylinder-Einheit 24 zwischen den beiden Endstellungen hinund herverschieblich gelagert ist. Im Schlitten 12 sind in gleichmäßigen Abständen in Querrichtung nebeneinander vier senkrechte Abwurfschächte 26 gebildet, deren Durchmesser so bemessen ist, daß die zu vereinzelnden und zu verteilenden Kopfbolzen durch sie hindurchtreten können. In dem den Schlitten 12 an der Oberseite überdeckenden Profil 18 des Gestells 14 ist rechtwinklig zur Schlitten-Verschiebungsrichtung ein Einlaufschlitz 28 vorgesehen, über den die zu vereinzelnden und auf die Abwurfschächte 26 zu verteilenden Kopfbolzen aus einer - nicht gezeigten - schräg geneigten Zulauf-Förderrutsche zutreten können, wobei der Einlaufschlitz 28 in der Breite etwa gleich dem Durchmesser der Bolzenschäfte bemessen ist, so daß also die oben liegenden Köpfe der Kopfbolzen seitlich neben dem Einlaufschlitz 28 auf dem Profil 18 abgestützt sind. Am inneren Ende des Einlaufschlitzes 28 schließt sich ein querverlaufender Verteilerschlitz 30, der sich von der Mündung des Einlaufschlitzes 28 aus in entgegengesetzte Richtungen um jeweils etwa das Maß des Abstandes benachbarter Abwurfschächte 26 erstreckt, d.h. insgesamt etwa die Länge des doppelten Abstandes der Abwurfschächte 26 voneinander hat. An den Enden ist der Verteilerschlitz jeweils durch eine im Durchmesser vergrößerte Aussparung 28 abgeschlossen, durch welche die Köpfe der Kopfschrauben hindurch in die jeweils fluchtend darunter ausgerichteten Abwurfschächte 26 hindurchtreten können. [0028] Der Schlitten 12 ist um das Maß des Abstandes zweier Abwurfschächte 26 querverschieblich, so daß wahlweise jeweils einer der beiden mittleren Abwurfschächte 26 mit dem inneren Ende des Einlaufschlitzes ausrichtbar ist. Im Bereich dieser beiden Abwurfschächte sind auch im Schlitten 12 - nicht im einzelnen gezeigte - Durchgangsmöglichkeiten für die beim Durchtritt von Kopfbolzen durch den Einlaßschlitz 28 von diesem nach unten vorstehenden Schäfte der Kopfbolzen vorgesehen. Zusätzlich zum Schlitten 12 ist auf den Führungsstangen 22, 22' noch ein relativ zum Schlitten 12 verschiebbarer Verteilerschlitten 32 gelagert, welcher das Profil 18 an der Oberseite und der Unterseite bis in den Bereich des Verteilerschlitzes 30 umgreift, wobei der das Profil an der Oberseite übergreifende Teil des Schlittens von einer Platte 34 gebildet wird, welche im Abstand zweier benachbarter Abwurfschächte 26 zwei einlaufschlitzseitig offene Aufnahmen 36 aufweist, in welche die Köpfe der über den Einlaufschlitz 28 zugetretenen Kopfbolzen eintreten können. Es ist nunmehr klar, daß bei einer Querverschiebung des Verteilerschlittens 32 um das Maß des Abstandes benach barter Abwurfschächte 26 der in die eine Aufnahme 36 eingelaufene Kopfbolzen im Verteilerschlitz 30 zum nächstgelegenen Abwurfschacht geführt und in diesen abgeworfen wird, wobei gleichzeitig die zweite Aufnahme 36 zum Einlaufschlitz 28 ausgerichtet wird und demzufolge der nächstfolgende Kopfbolzen in diese Aufnahme 36 eintritt. Bei der nächsten Betätigung des Verteilerschlittens 32 in die entgegengesetzte Richtung wird dann der zuvor in die Aufnahme 36 eingetretene Kopfbolzen in den gegenüberliegenden benachbarten Abwurfschacht 26 geführt und dort abgeworfen. Auf diese Weise ist es also möglich, jeweils zwei im doppelten Abstand benachbarter Abwurfschächte befindliche Abwurfschächte abwechselnd mit den zutretenden Kopfbolzen zu beschicken. Da andererseits der Schlitten 12 - wie erwähnt - zusätzlich um das Maß des Abstandes benachbarter Abwurfschächte versetzbar ist, können also auch die beiden anderen Abwurfschächte durch entsprechende Umsteuerung des Schlittens 12 mit Kopfbolzen beschickt werden. Eine Erläuterung des Zusammenwirkens des Schlittens 12 mit dem Verteilerschlitten 32 und den im Profil 18 vorgesehenen Einlauf- und Verteilerschlitzen 28 bzw. 30 im einzelnen ist nicht erforderlich, da es sich hierbei um an sich bekannte Ausgestaltungen und Funktionen derartiger Vorrichtungen handelt. [0029] Die Abwurfschächte 26 durchsetzen den Schlitten 12 nicht vollständig, d.h. sie sind an der Unterseite geschlossen. Am unteren Ende der Abwurfschächte 26 ist in einer im Schlitten 12 vorgesehenen, querverlaufenden und den Schlitten vollständig durchsetzenden Bohrung 38 ein drehschieberartiger zylindrischer Verschlußkörper 40 über einen vorgegebenen Winkelbereich von etwa 90° verdrehbar eingesetzt, in welchem jeweils in Ausrichtung zu den Abwurfschächten 26 Querbohrungen 42 eingearbeitet sind, welche beim Verdrehen des Verschlußkörpers fluchtend zu den Abwurfschächten ausrichtbar bzw. quer zu ihnen verdrehbar sind. Der Durchmesser des Verschlußkörpers ist größer als die maximale Gesamtlänge der zu vereinzelnden Kopfbolzen bemessen und die Querbohrungen 42 entsprechen in ihrem Durchmesser dem Durchmesser der Abwurfschächte 26, so daß also die in die Abwurfschächte abgeworfenen Kopfbolzen in der in Figur 3 veranschaulichten, mit den Abwurfschächten ausgerichteten Stellung der Querbohrungen 42 die abgeworfenen Kopfbolzen völlig innerhalb der Querbohrungen 42 liegen. An der in Figur 1 rechts liegenden Stirnfläche des Verschlußkörpers 40 ist ein Zapfen 44 drehfest angesetzt, welcher seitlich aus dem Schlitten 12 vorsteht, und auf dem ein rechtwinklig zur Verschlußkörper-Drehachse vorstehender Hebel 46 drehfest befestigt ist, was beispielsweise durch Verstiften einer am verschlußkörperseitigen Ende des Hebels 46 angesetzten und passend auf dem Zapfen 44 aufgeschobenen Büchse 48 mit dem Zapfen 44 geschehen kann. Am freien Ende des Hebels 46 ist das äußere Ende der Kolbenstange 50 einer pneumatischen Kolben-Zylinder-Einheit 52 angelenkt, deren Zylinder an seinem der Kolbenstange abgewandten Ende an einer Halterung 54 angeschlossen ist, die ihrerseits am Endabschnitt eines langgestreckten Flachprofils 56 befestigt ist, welches seinerseits an der Seite des Schlittens 12 befestigt ist, von welcher der Zapfen 44 vortritt. Die Kolben-Zylinder-Einheit 52 ist also fest mit dem Schlitten 12 verbunden und wird bei Betätigung der KolbenZylinder-Einheit 24 auch zusammen mit dem Schlitten 12 verfahren. [0030] Rechtwinklig zu den Abwurfschächten 26 versetzt mündet in der Querbohrung 42 jeweils radial ein Übertrittskanal 58 und diesem diametral gegenüber ein Druckluft-Zutrittskanal 60. An die Verschlußkörperabgewandten Mündungen der Übertrittskanäle 58 sind elastisch verbiegbare Kunststoff-Förderschläuche 62 angeschlossen, welche zum vorgesehenen Montageort bzw. dem mit den Kopfbolzen zu beschickenden Werkzeug führen. Andererseits sind die Mündungen der DruckluftZutrittskanäle 60 an eine Druckluftleitung angeschlossen, über welche von einer - nicht gezeigten - pneumatischen Steuerung aus schlagartig Druckluft zugeführt werden kann. Falls sich der Verschϊußkörper dann in einer gegenüber der Darstellung in Figur 3 um 90° verschwenkten Stellung befindet, in welcher die Querbohrungen 42 mit den Übertrittskanälen 58 und den Druckluft-Zutrittskanälen 60 ausgerichtet sind, wird ein in der jeweiligen Querbohrung 42 befindlicher Kopfbolzen durch die beaufschlagende Druckluft schlagartig in den Förderschlauch 62 und dann weiter zum Montagewerkzeug geschossen. Es ist ersichtlich, daß bei der in Figur 3 veranschaulichten Anordnung des Hebels 46 bei [0031] Betätigung der Kolben-Zylinder-Einheit der Hebel und somit der drehfest mit ihm verbundene Verschlußkörper 40 im Gegenuhrzeigersinn verschwenkt werden, wodurch mit oben liegendem Kopf in die Querbohrungen abgeworfene Kopfbolzen nunmehr mit dem Kopf nach vorn zu den Übertrittskanälen 58 ausgerichtet werden. Es ist aber ersichtlich, daß der Hebel 46 auch in einer in bezug auf die Darstellung gemäß Figur 3 um 90° im Gegenuhrzeigersinn verdrehten Lage auf dem Verschlußkörper 40 montiert werden kann, wobei die Kolbenstange 50 der Kolben-Zylinder-Einheit 52 dann in der mit den Abwurfschächten 26 ausgerichteten Stellung der Querbohrungen in die Kolben-Zylinder-Einheit 52 zurückgezogen ist. Wenn dann die Kolben-Zylinder-Einheit betätigt, d.h. die Kolbenstange 50 ausgefahren wird, wird der Hebel 46 im Uhrzeigersinn in die in Figur 3 dargestellte Lage verschwenkt. Die in der zuvor erwähnten Stellung über die Abwurfschächte 26 in die Querbohrungen 42 abgeworfenen Kopfbolzen weisen dann also mit dem Schaft voraus zu den Übertrittskanälen und sie werden in dieser für die automatische Beschickung der Aufnahme von automatischen Schraubwerkzeugen von hinten erforderlichen Weise in die Förderschläuche 62 und von diesen in die nachgeschalteten Werkzeuge gefördert, sobald der jeweils zugeordnete Druckluft-Zutrittskanal 60 mit Druckluft beaufschlagt wird. [0032] Es ist also ersichtlich, daß bei der beschriebenen Vorrichtung 10 ausschließlich durch die Montage des Hebels 46 auf dem Zapfen 44 des Verschlußkörpers 40 und die entsprechende Druckluftbeaufschlagung der Kolben-Zylinder-Einheit 52 eine Umstellung der Vorrichtung derart möglich ist, daß sie wahlweise die Verteilung von zuvor vereinzelten Kopfbolzen mit vorauseilendem Kopf bzw. vorauseilendem Schaft zu leisten vermag. Insoweit entspricht die als Beispiel beschriebene Vorrichtung 10 im wesentlichen der Vereinzelungs- und Verteilvorrichtung gemäß der - nicht vorveröffentlichten - Patentanmeldung P 37 30 557.8, bei welcher die über den Einlaufschlitz 28 zugeführten Kopfbolzen aber in jedem [0033] Falle aufeinanderfolgend auf sämtliche Abwurfschächte verteilt werden, wobei es jedoch nicht möglich ist, einzelne oder mehrere Abwurfschächte und damit die Beschickung von diesen Abwurfschächten nachgeschalteten Arbeitsstationen abwechselnd auszusparen und somit die den Abwurfschächten nachgeschalteten Arbeitsstationen bei sich ändernden Montageaufgaben differenziert zu beschicken. [0034] In den Figuren 4 und 5 ist eine - in Figur 1 in ihrer relativen Anordnung zur Vorrichtung 10 zusätzlich strichpunktiert dargestellte - Klemm- und Bolzenprüfvorrichtung 70 gezeigt, mittels derer der jeweils vorderste, in den Einlaufschlitz 28 eingetretene Kopfbolzen unmittelbar vor dem Übertritt in die Aufnahme 36 im Einlaufschlitz 28 festgeklemmt werden kann. Bei einem nachfolgenden Vereinzelungs- und Verteilhub des Verteilerschlittens ist dann dessen Aufnahme nicht mit einem Kopfbolzen belegt, und der an sich in diesem Hub zu beschickende Abwurfschacht 26 sowie die nachgeschaltete Arbeitsstation wird nicht mit einem Bolzen beschickt. Die Klemm- und Prüfvorrichtung 70 weist eine etwa in der Höhe des Einlaufschlitzes 28 seitlich zu dieser versetzt im Gestell der Vorrichtung 10 gehalterte pneumatische Betätigungseinheit 72 auf, welche einen rechtwinklig zum Einlaufschlitz verschiebbar angeordneten QuerSchieber 74 zwischen zwei Endstellungen hin und her zu verschieben vermag. Das freie Ende 76 dieses Querschiebers kann somit aus einer aus dem Einlaufschlitz 28 zurückgezo genen, in eine in Richtung ins Innere des Einlaufschlitzes vorgeschobene Stellung verschoben werden, wobei in dieser letzterwähnten vorgeschobenen Stellung dann der im Einlaufschlitz 28 vorn befindliche Kopfbolzen an der gegenüberliegenden Wandung des Einlaufschlitzes festgeklemmt wird. [0035] Die Befestigung der Betätigungseinheit 72 am Gestell der Vorrichtung 10 erfolgt durch Verschraubung mit einer Halterungsplatte 78, die ihrerseits am seitlichen Profil 16 befestigt ist. Der Querschieber 74 seinerseits ist mit dem - nicht gezeigten - verschiebbaren Organ der Betätigungseinheit 72 verschraubt und in seinem dem freien Ende 76 gegenüberliegenden Endbereich an der Unterseite mit einem stufenartig nach unten vorstehenden Abschnitt 80 versehen, wobei am Übergang zum Abschnitt 80 eine etwa rechtwinklig zur Querschieber-Unterkante verlaufende, zum Einlaufschlitz 28 weisende Stirnkante 82 entsteht. In einem unterhalb des Querschiebers 74 am Profil 16' angeordneten Lagerbock 84 ist ein zweiarmiger Hebel 86 mit einem kurzen, an der Stirnkante 82 anliegenden Hebelarm 86a und einem etwa rechtwinklig zum Hebelarm 86a verlaufenden, um ein Mehrfaches längeren Hebelarm 86b verschwenkbar gelagert. Das freie Ende des Hebelarms 86b tritt noch durch einen Schlitz 88 im Profil 16' hindurch bis in den Bereich eines Meßfühlers 90, welcher verstellbar auf einer auf der Außenseite des Profils 16 'befestigten Konsole 92 gehaltert ist. In der in Figur 5 gezeigten, aus dem Einlaufschlitz 28 zurückgezogenen Stellung des Querschiebers 74 steht das freie Ende des Hebelarms 86 in der in durchgezogenen Linien veran- schaulichten Weise unterhalb des Meßfühlers 90, hebt sich aber bei einer Verschiebung des Querschiebers 74 in Richtung ins Innere des Einlaufschlitzes an, wobei dann eine (strichpunktiert gezeigte) Stellung erreicht wird, in welcher das freie Ende des Hebelarms 86b mit dem Meßfühler ausgerichtet ist und der - berührungslos arbeitende - [0036] Meßfühler 90 dann ein Signal entwickelt. Beim weiteren Hineinschieben des Meßfühlers in den Einlaufschlitz hebt sich das Ende des Hebelarms 86a dann noch über den Meßfühler an . Diese angehobene Stellung ist in Figur 5 ebenfalls strichpunktiert dargestellt. [0037] Die die Kopfbolzen im Einlaufschlitz 28 festklemmende [0038] Stirnfläche 94 des Querschiebers 74 ist - wie in Figur 5 erkennbar ist - in drei in Höhenrichtung und in Bewegungsrichtung des Querschiebers stufenförmig zueinander versetzte Stirnkantenabschnitte 94a, 94b und 94c unterteilt, von denen der mittlere Stirnkantenabschnitt 94b der [0039] Abschnitt ist, welcher in der Querschieber-Klemmstellung am Bolzenschaft eines Kopfbolzens mit korrektem Bolzenschaftdurchmesser und korrekter Bolzenschaftlänge anliegt. Dementsprechend ist also die Justierung des Soll-Gewindedurchmessers des Querschiebers 74 auf den Stirnkantenabschnitt 94b bezogen. Ist der Bolzenschaft des der Stirnkante 94 im Einlaufschlitz 28 gegenüberliegenden Kσpfbolzen zu lang, stößt der Stirnkantenabschnitt 94a beim Anfahren des Querschiebers 74 am Bolzenschaft an, d.h. der QuerSchieber 74 wird auch bei korrektem Schaftdurchmesser bereits angehalten, bevor das freie Ende des Hebelarms 86b in Ausrichtung mit dem Meßfühler 90 kommt. Der Querschieber meldet also einen falschen Schaftdurchmesser und somit Unbrauchbarkeit des jeweiligen Kopfbolzens. Bei zu kurzem Bolzenschaft kommt dagegen der Stirnkantenabschnitt 94c am Bolzenschaft zur Anlage, d.h. der Querschieber 74 tritt so weit in den Einlaufschlitz 28 ein, daß das freie Ende des Hebelarms 86b über den Meßfühler 89 angehoben wird. Ausschließlich dann, wenn der Bolzenschaft den korrekten Durchmesser und die korrekte Länge hat, d.h. der Stirnkantenabschnitt 94b am Bolzenschaft zur Anlage kommt, ist das freie Ende des Hebelarms 86b mit dem Meßfühler ausgerichtet, und das vom Meßfühler dann erzeugte Signal stellt also ein Gut-Signal dar. Da in der Praxis natürlich nicht nur einzelne Kopfbolzen auf ihre korrekte Abmessungen geprüft werden sollen, ist klar, daß die bisher lediglich als Klemmvorrichtung zum Festhalten einzelner Kopfbolzen beschriebene Vorrichtung dann gleichzeitig auch als Prüfvorrichtung für die korrekten Bolzenschaft-Abmessungen dienen kann, wenn sie - zumindest kurzzeitig - an jedem der aufeinanderfolgend zugeführten Kopfbolzen zur Wirkung gebracht wird. Für den Fall, daß der als gut befundene [0040] Kopfbolzen dann in den zugeordneten Abwurfschacht 26 weitergefordert werden soll, wird der Querschieber 74 eben sofort wieder zurückgezogen, während er in klemmender Anlage an dem betreffenden Kopfbolzen gehalten wird, falls der zugeordnete Abwurfschacht jeweils gerade nicht mit einem Kopfbolzen beschickt werden soll. [0041] Die Abförderung von Ausschuß-Bolzen, d.h. solchen Kopfbolzen, deren Schaft nicht die korrekte Länge bzw. nicht den korrekten Durchmesser hat, kann automatisiert werden, indem ein solcher Ausschuß-Kopfbolzen in einen bestimmten Abwurfschacht geführt wird, welcher ausschließlich für die Abförderung von Ausschuß-Kopfbolzen vorgewählt ist. Dieser Abwurfschacht steht dann natürlich nicht mehr für die BeSchickung von Arbeitsstationen zur Verfügung. Bei gleichzeitiger Ausgestaltung der Klemmvorrichtung 70 als BolzenPrüfvorrichtung muß deshalb die Vereinzelungsvorrichtung 10 mit einem zusätzlichen Abwurfschacht für Ausschuß-Bolzen versehen sein bzw. eine vorgegebene Vereinzelungsvorrichtung ist dann nur noch zur Beschickung einer um 1 verminderten Anzahl von Arbeitsstationen verwendbar, weil einer der Abwurfschächte ja für die Abförderung von AusschußKopfbolzen benötigt wird und somit für die Zuteilung von Bolzen zu Arbeitsstationen nicht mehr zur Verfügung steht. [0042] Für den Sonderfall der Vereinzelung und Verteilung von Kopfbolzen mit einem Kopf, dessen Durchmesser nur relativ geringfügig größer als der Durchmesser des zugehörigen Bolzenschafts ist, ist die Vorrichtung 10 mit einer zusätzliehen Halterungseinrichtung 100 für die Köpfe der Kopfbolzen während des Übertritts aus dem Einlaufschlitz 28 in den Vereinzelungsschlitten 32 versehen. Diese Halterungs einrichtung 100 weist zwei langgestreckte, seitlich im Abstand zweier benachbarter Abwurfschächte 26 zueinander versetzte flache Halteschieber 102 auf, welche parallel zum und in Höhe des Einlaufschlitzes 28 längsverschieblich am Vereinzelungsschlitten gelagert sind. Die Halteschieber 102 sind an ihren einlaufschlitzzugewandten Enden jeweils mit einem stirnseitig offen mündenden Längsschlitz 104 versehen, dessen Breite jeweils gleich der Breite des Einlaufschlitzes 28 ist, so daß der Einlaufschlitz sich also bei ganz herangeschobenem zugeordnetem Halteschieber unterbrechungslos in den jeweiligen Längsschlitz 104 fortsetzt und der Kopf eines aus dem Einlaufschlitz übertretenden Kopfbolzens auf den seitlich neben dem Längsschlitz 104 verbleibenden Flächen des jeweiligen Halteschiebers 102 auch dann sicher gehalten ist, wenn der Kopfüberstand nur sehr gering ist. Damit der jeweilige Kopfbolzen aber bei Erreichen des zugeordneten AbwurfSchachts 26 dann in diesen abgeworfen werden kann, muß der jeweilige Halteschieber auf dem Weg des Vereinzelungsschlittens vom Einlaufschlitz 28 zum Abwurfschacht 26 so weit zurückgezogen werden, daß der Kopf des Kopfbolzens - frei kommt. Die längsschlitzabgewandten Enden der Halteschieber 102 sind deshalb mit jeweils einem vorstehenden Bolzen 106 versehen, die in einen als Kulissennut dienenden Steuerschlitz 108 in einer gestellfest angeordneten Platte 110 eingreifen (Figur 3 und 6). Die Platte 110 ist seitlich mit den oberen Stirnflächen der Profile 16, 16' verschraubt, und der Steuerschlitz verläuft - wie in Figur 6 erkennbar ist - so, daß er das mit dem Längsschlitz 104 versehene Ende des jeweils gerade mit dem Einlaufschlitz 28 ausgerichteten Halteschiebers 102 über dem Verteilerschlitz 30 bis in ausgerichtete Anlage an die Mündung des Einlaufschlitzes 28 vorschiebt, den Halteschieber 102 jedoch bei einer Querverschiebung des Schlittens 32 kontinuierlich so weit zurückzieht, daß bei Erreichen des vorgesehenen Abwurfschachts 26 das mit dem Längsschlitz versehene Ende des jeweiligen Halteschiebers 102 den Abwurfschacht 26 freigibt. Erreicht wird dies durch den V-förmigen Verlauf des Steuerschlitzes 108. Um Verschleiß durch die Reibung zwischen den vorstehenden Bolzen 106 und der Wandung des Steuerschlitzes 108 zu minimieren, weisen die Bolzen 106 einen Durchmesser auf, welcher kleiner als die Breite des Steuerschlitzes 108 ist, wobei das dann zwischen den Bolzen und dem Steuerschlitz bestehende Spiel durch jeweils eine drehbar auf dem Bolzenumfang gelagerte Hülse 112 ausgeglichen wird. Da die Hülse sich auf dem Bolzen drehen und somit an der Wandung des Steuerschlitzes abrollen kann, tritt der bei direkter Anlage der Bolzen an der Steuerschlitz-Wandung zu erwartende Reibverschleiß nicht auf.
权利要求:
ClaimsP a t e n t a n s p r ü c h e 1. Vorrichtung zur Vereinzelung von von einem zunächst ungeordneten Vorrat über eine Zulauf-Förderrutsche aufeinanderfolgend ausgerichtet zugeführten Kopfbolzen, wie Schrauben, Nieten u.dgl. und zur Verteilung in den Einlaß von mehreren nachgeschalteten pneumatischen Förderlinien, in denen die Kopfbolzen einzeln zum vorgesehenen Einsatzort, z.B. in die Aufnahmen zugeordneter Monagewerkzeuge überführt werden, wobei die Kopfbolzen aus der Förderrutsche einzeln mit nach oben weisendem Kopf in einen Einlaufschlitz eintreten und dann mittels eines quer zur Eintrittsrichtung verfahrbaren Schlittens in einem Verteilerschlitz zu senkrechten Abwurfschächten verfahren werden, denen die pneumatischen Förderlinien nachgeschaltet sind, und die Abwurfschächte durch einen sie quer durchsetzenden und in Ausrichtung mit den Abwurfschächten mit jeweils einer Querbohrung versehenen, über einen vorgegebenen Winkelbereich verdrehbaren zylindrischen Verschlußkörper wahlweise für den Durchtritt von Kopfbolzen geöffnet und geschlossen werden können, und zur Betätigung des Verschlußkörpers, an dessen einem Ende ein Hebel drehfest angeordnet ist, an dessen freiem Hebelende die Kolbenstange einer druckmittelbetätigbaren Kolben-Zylinder-Einheit angeschlossen ist, g e k e n n z e i c hn e t d u r c h einen neben dem Einlaufschlitz (28) querverschieblich in der Vereinzelungs-Vorrichtung (10) gelagerten, durch eine von der Steuerung der Vorrichtung vorwählbar wahlweise ansteuerbare Betätigungseinheit (72) mit seinem freien Ende in den Einlaufschlitz (28) einschieb- und aus ihm zurückziehbaren Querschieber (74). 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungseinheit (72) für den Querschieber (74) eine druckmittelbeaufschlagbare doppeltwirkende Kolben-Zylinder- Einheit ist. 3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Kolben-Zylinder-Einheit als durch ein elektromagnetisches Schaltventil gesteuert mit Druckluft beaufschlagbare pneumatische Kolben-Zylinder-Einheit ausgebildet ist. 4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die innerhalb des Einlaufschlitzes (28) am Schaft jeweils eines Kopfbolzens andrückbare vordere Stirnkante (94) am freien Ende des Querschiebers (74) drei in ihrer Höhe und in Bewegungsrichtung des Querschiebers (74) stufenförmig zueinander versetzte senkrechte Stirnkantenabschnitte (94a; 94b; 94c) aufweist, von denen der mittlere Stirnkantenabschnitt (94b) in seiner Lage in Querschieber-Bewegungsrichtung und in seiner Höhenerstreckung so bemessen ist, daß er bei korrektem Durchmesser und bei einem innerhalb der zulässigen Längenabmessungen liegenden Längenmaß des Bolzenschafts an diesem zur Anlage kommt, während der untere Stirnkantenabschnitt (94a) demgegenüber etwas in Richtung zum Kopfbolzen vorsteht und der oberste Stirnkantenabschnitt (94c) zurücktritt. 5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Querschieber (74) bei der Verschiebung in Richtung in den Einlaufschlitz (28) hinein am freien Ende eines Hebelarms (86a) eines um eine rechtwinklig zur QuerschieberBewegungsrichtung verlaufenden Achse verschwenkbar angelenkten zweiarmigen Hebels (86) angekoppelt ist, daß im Bereich des Endes des anderen Hebelarms (86b) ein Meßfühler (90) in solcher Lage angeordnet ist, daß das freie Ende des Hebelarms (86b) bei Anlage der Stirnkante (94) des Querschiebers an einem Sollabmessungen aufweisenden Bolzenschaft dem Meßfühler (90) gegenübersteht, und daß der mit dem Querschieber (74) koppelbare Hebelarm (86a) kürzer als der dem Meßfühler (90) zugeordnete Hebelarm (86b) ist. 6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Meßfühler (90) ein die Ausrichtung mit dem freien Ende des längeren Hebelarms (86b) berührungsfrei abtastender Meßfühler ist. 7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß an dem quer verfahrbaren Schlitten (32) im Abstand zweier benachbarter Abwurfschächte (26) zwei langgestreckte flache Halteschieber (102) parallel zum und in Höhe des Einlaufschlitzes (28) längsverschieblich gelagert sind, daß in dem zum Einlaufschlitz (28) weisenden Ende der Halteschieber (102) jeweils ein einlaufschlitzseitig offen mündender, in seiner Breite der Breite des Einlaufschlitzes (28) entsprechender Längsschlitz (104) vorgesehen ist, und daß in einer im einlaufschlitzabgewandten Endbereich der Halteschieber (102) gestellfest angeordneten Platte (110) ein als Kulissennut wirkender Steuerschlitz (108) vorgesehen ist, in welchen je ein von jedem Halteschieber vorstehender Bolzen (106) eingreift, wobei der Steuerschlitz so verläuft, daß er das mit dem Längsschlitz versehene Ende des jeweils gerade mit dem Einlaufschlitz ausgerichteteten Halteschiebers über den Verteilerschlitz bis in ausgerichtete Anlage an die Mündung des Einlaufschlitzes (28) vorschiebt, den Halteschieber (102) bei einer Querverschiebung des verfahrbaren Schlittens (32) jedoch kontinuierlich zurückzieht. 8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichent, daß der jeweils von den Halteschiebern (102) in den Steuerschlitz (108) eingreifende Bolzen (106) einen Durchmesser aufweist, welcher kleiner als die Breite des Steuerschlitzes (108) ist, und daß auf den Bolzen (106) jeweils eine das Spiel zwischen dem Bolzenumfang und der Schlitzwandung überbrückende Hülse (112) drehbar gelagert ist.
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引用文献:
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法律状态:
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